Legalisierung

 

Mitteilung

über das neue Verfahren

der Beglaubigung von deutschen Dokumenten

 

Ab sofort müssen alle deutschen Urkunden/Dokumente  - zur Verwendung in der Islamischen Republik Iran - zuerst durch

das Referat D-AF des Auswärtigen Amtes  beglaubigt und danach bei dieser Botschaft zur Endbeglaubigung vorgelegt werden.

 

Berlin, 18. Januar 2023

 

Konsularabteilung

Botschaft der Islamischen Republik Iran - Berlin

 

:Zur Beglaubigung von Dokumenten bitten wir, Folgendes zu beachten 

1. Beglaubigt werden nur solche Dokumente, die den Stempel und die Unterschrift der  Auswärtigen Amts tragen.

 2. Die Gebühren für die Beglaubigung können durch Banküberweisung oder direkt bei der Botschaft per EC-Karte bezahlt werden.

3. Bei Erledigung auf dem Postwege muss den Dokumenten ein Freiumschlag, auf dem die vollständige Anschrift angegeben worden ist, beigefügt werden.

4. Formblatt 111 wird als Pdf-Datei geschickt. Wir bitten Sie, dieses auszufüllen und die entsprechenden Unterlagen beizufügen.

 

 

Bestätigung von Urkunden und geschäftlichen Dokumenten

(Finanz- und Vermögensangelegenheiten)

 

                                                                

 

Art des Dokumentes

Gebühr

 

  83

Bestätigung der Kreditfähigkeit und des Firmenkapitals (Bilanzen, Satzungen, amtliche Mitteilungen, Inserate über Firmenkapital, Liste der Forderungen von Generalversammlungen, Bescheinigung über Aktienanteile, Geschäftsverträge, etc.)

 

60,00 Euro

 

84

Bestätigung der Kreditfähigkeit und des Kapitals von Geschäftsleuten (bei Vorlage ausreichender Unterlagen wie Gewerbeschein, Bescheinigungen über Investitonen, Bescheinigung über Geschäftseigentum, etc.)

60,00 Euro

 

85

 

Bestätigungsschreiben für Firmenvertreter

 

 

60,00 Euro

 

 

Bestätigung von Rechnungen über den Verkauf von Waren

 

                                                                                                     Gebühr

 

 

 

 

 

 

86-91

 

 (1-150 Euro)

 

20,00 Euro

 

 (151-1500 Euro)

 

70,00 Euro

 

 (1501-7500 Euro)

 

120,00 Euro

 

 (7501-15000 Euro)

 

240,00 Euro

 

 (15001-75000 Euro)

 

500,00 Euro

 

Ab  (75001 Euro)

 

1000,00 Euro

 

 

Bestätigung von Ursprungs- und Bestimmungszeugnissen für Waren (bei Angabe des in der vorgelegten Rechnung genannten Wertes oder Betrages)

 

                                                                                                     Gebühr

 

 

 

 

 

  

    92-98

 

 (1-150 Euro)

 

20,00 Euro

 

 (151-1500 Euro)

 

70,00 Euro

 

 (1501-7500 Euro)

 

120,00 Euro

 

 (7501-15000 Euro)

 

240,00 Euro

 

 (15001-75000 Euro)

 

500,00 Euro

 

Ab  (75001 Euro)

 

1000,00 Euro

Wenn der Preis nicht angegeben oder die Rechnug nicht deglaubigt ist

1000,00 Euro

 

 

Bestätigung des einwandfreien Zustands von Waren bzw. deren Schadhaftigkeit, Bescheinigung über den Warenstandard, Bescheinigung über die Inspektion von Waren, Bescheinigung über den hygienischen Zustand von Waren, etc. (bei Angabe des in der vorgelegten Rechnung genannten Wertes oder Betrages)

                                                                                                     Gebühr

 

 

 

 

     99-102

 

(1-150 Euro)

 

50,00 Euro

 

 (151-150000 Euro)

 

110,00 Euro

 

 (150001-1500000 Euro)

 

200,00 Euro

 

Ab (1500001 Euro)

 

400,00 Euro

 

   

    103

Für jede Art von Bestätigung der Abschnitte 99, 100,101 und 102 dieser Tabelle werden die darin genannten Höchsttarife verlangt, wenn kein Wert angegeben oder keine Rechnung vorgelegt wird. 

 

 

Bestätigung von Dokumenten über Eigentum, Forderungen oder Vermögen bei Bestimmung des Wertes

 

                                                                                                     Gebühr

 

 

 

      104-106

 

 

 

 

 (1-150 Euro)

 

15,00 Euro

 

 (151-1500 Euro)

 

60,00 Euro

 

 (1501 Euro) Ab

 

100,00 Euro

 

    Herunterladen : Form111.pdf           datei Größe 120 KB