Mitteilung
über das neue Verfahren
der Beglaubigung von deutschen Dokumenten
Ab sofort müssen alle deutschen Urkunden/Dokumente - zur Verwendung in der Islamischen Republik Iran - zuerst durch
das Referat D-AF des Auswärtigen Amtes beglaubigt und danach bei dieser Botschaft zur Endbeglaubigung vorgelegt werden.
Berlin, 18. Januar 2023
Konsularabteilung
Botschaft der Islamischen Republik Iran - Berlin
:Zur Beglaubigung von Dokumenten bitten wir, Folgendes zu beachten
1. Beglaubigt werden nur solche Dokumente, die den Stempel und die Unterschrift der Auswärtigen Amts tragen.
2. Die Gebühren für die Beglaubigung können durch Banküberweisung oder direkt bei der Botschaft per EC-Karte bezahlt werden.
3. Bei Erledigung auf dem Postwege muss den Dokumenten ein Freiumschlag, auf dem die vollständige Anschrift angegeben worden ist, beigefügt werden.
4. Formblatt 111 wird als Pdf-Datei geschickt. Wir bitten Sie, dieses auszufüllen und die entsprechenden Unterlagen beizufügen.
Bestätigung von Urkunden und geschäftlichen Dokumenten
(Finanz- und Vermögensangelegenheiten)
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Art des Dokumentes
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Gebühr
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83
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Bestätigung der Kreditfähigkeit und des Firmenkapitals (Bilanzen, Satzungen, amtliche Mitteilungen, Inserate über Firmenkapital, Liste der Forderungen von Generalversammlungen, Bescheinigung über Aktienanteile, Geschäftsverträge, etc.)
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60,00 Euro
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84
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Bestätigung der Kreditfähigkeit und des Kapitals von Geschäftsleuten (bei Vorlage ausreichender Unterlagen wie Gewerbeschein, Bescheinigungen über Investitonen, Bescheinigung über Geschäftseigentum, etc.)
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60,00 Euro
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85
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Bestätigungsschreiben für Firmenvertreter
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60,00 Euro
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Bestätigung von Rechnungen über den Verkauf von Waren
Gebühr
86-91
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(1-150 Euro)
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20,00 Euro
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(151-1500 Euro)
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70,00 Euro
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(1501-7500 Euro)
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120,00 Euro
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(7501-15000 Euro)
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240,00 Euro
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(15001-75000 Euro)
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500,00 Euro
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Ab (75001 Euro)
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1000,00 Euro
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Bestätigung von Ursprungs- und Bestimmungszeugnissen für Waren (bei Angabe des in der vorgelegten Rechnung genannten Wertes oder Betrages)
Gebühr
92-98
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(1-150 Euro)
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20,00 Euro
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(151-1500 Euro)
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70,00 Euro
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(1501-7500 Euro)
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120,00 Euro
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(7501-15000 Euro)
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240,00 Euro
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(15001-75000 Euro)
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500,00 Euro
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Ab (75001 Euro)
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1000,00 Euro
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Wenn der Preis nicht angegeben oder die Rechnug nicht deglaubigt ist
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1000,00 Euro
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Bestätigung des einwandfreien Zustands von Waren bzw. deren Schadhaftigkeit, Bescheinigung über den Warenstandard, Bescheinigung über die Inspektion von Waren, Bescheinigung über den hygienischen Zustand von Waren, etc. (bei Angabe des in der vorgelegten Rechnung genannten Wertes oder Betrages)
Gebühr
99-102
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(1-150 Euro)
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50,00 Euro
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(151-150000 Euro)
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110,00 Euro
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(150001-1500000 Euro)
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200,00 Euro
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Ab (1500001 Euro)
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400,00 Euro
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103
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Für jede Art von Bestätigung der Abschnitte 99, 100,101 und 102 dieser Tabelle werden die darin genannten Höchsttarife verlangt, wenn kein Wert angegeben oder keine Rechnung vorgelegt wird.
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Bestätigung von Dokumenten über Eigentum, Forderungen oder Vermögen bei Bestimmung des Wertes
Gebühr
104-106
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(1-150 Euro)
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15,00 Euro
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(151-1500 Euro)
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60,00 Euro
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(1501 Euro) Ab
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100,00 Euro
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